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Detailergebnis zu DOK-Nr. 55965
Folgewirkungen der teilweisen Grundstücksinanspruchnahme für ein Straßenbauvorhaben (Urteil des BVerwG vom 7.7.2004 - AZ 9 A 21/03)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.8 Enteignungsrecht, Liegenschaftswesen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 23 (2004) Nr. 11, S. 1358-1360
Wird für eine Straßenbaumaßnahme ein Grundstück teilweise benötigt, so ist über die Inanspruchnahme als Grundlage der Enteignung im Planfeststellungsbeschluss zu entscheiden. Die Entscheidung über die Entschädigung für die Inanspruchnahme und über einen etwaigen Anspruch auf Übernahme des unwirtschaftlichen Restgrundstücks ist nicht im Planfeststellungsverfahren, sondern im Enteignungsverfahren zu treffen. Dies gilt auch für Entschädigungsansprüche wegen nachteiliger Auswirkungen des auf dem Grundstück durchgeführten Straßenbauvorhabens.