Detailergebnis zu DOK-Nr. 55966
UVP, SUP und FFH-Verträglichkeitsprüfung in Polen: Stand und Perspektiven der Entwicklung in einem neuen EU-Mitgliedsstaat / EIA, SEA and habitat assessment in Poland: State and development perspectives in a new EU member state
Autoren |
B. Jessel J. Maçkowiak-Pandera |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
UVP-Report 18 (2004) Nr. 5, S. 241-246, 3 B, 1 T, 15 Q
UVP und SUP sind in Polen anders in das Planungsrecht eingebunden als in Deutschland. So ist die UVP dort als ein selbstständiges Verfahren angelegt. Bei UVP-pflichtigen Vorhaben entscheidet die jeweilige Woiwodschaft über das Ergebnis der UVP, bei Vorhaben mit vorgeschaltetem Screening hingegen der Landkreis. Bei der SUP bestehen noch erhebliche Unsicherheiten in der Anwendung und teilweise Inkompatibilitäten mit dem EU-Recht. Sie ist bereits seit 2000 im polnischen Umweltgesetz umgesetzt. So bestehen für Raumordnungspläne und für sonstige Umweltfachpläne zwei deutlich verschiedene SUP-Verfahren nebeneinander. Seit April 2004 trifft das polnische Naturschutzgesetz zudem Regelungen über die FFH-Verträglichkeitsprüfung deren Durchführung eng an die UVP bzw. SUP gekoppelt ist. Deutlich wird, dass Polen bereits auf längere Erfahrungen mit der UVP und SUP zurückblicken kann. Allerdings mangelt es an entsprechenden methodischen Hinweisen. Auch sind teilweise die verschiedenen Rechtsgrundlagen und Verfahren noch weiter aufeinander abzustimmen.