Detailergebnis zu DOK-Nr. 56418
Aarhus-Konvention: Information, Beteiligung und Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten: Auswirkungen von völker- und gemeinschaftlichen Vorgaben auf das deutsche Umweltrecht / Aarhus Convention: Information, participation and legal protection in envir onmental matters: effects of international and european provisions on the German environmental law
Autoren |
S. Schlacke |
---|---|
Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
UVP-Report 19 (2005) Nr. 2, S. 67-72, 2 B, zahlr. Q
Die Aarhus-Konvention und die Richtlinien 2003/4/EG und 2003/35/EG stärken die Durchsetzung des Umweltrechts durch Information, Beteiligung und Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten zugunsten von Bürgern und Verbänden. Durch Einbeziehung der Zivilgesellschaft in behördliche Entscheidungsverfahren und durch Einräumung subjektiver und objektiver Rechtskontrollmöglichkeiten, soll der Vollzug des Umweltrechts verbessert und zugleich der Demokratisierungsprozess osteuropäischer Staaten gefördert werden. Der Beitrag stellt die drei Regelungsbereiche der Aarhus-Konvention vor und zeigt die daraus entstehende Umsetzungsverpflichtung der Europäischen Gemeinschaft zum einen im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten und zum anderen für die eigenen Organe und Institutionen auf. Die bereits ergangenen EG-Richtlinien erzeugen wiederum eine Umsetzungsverpflichtung für die Mitgliedstaaten, die in der Bundesrepublik Deutschland bereits zur Neuregelung des Umweltinformationsrechts (UIG 2005) geführt hat. Die übrigen erforderlichen Änderungen des deutschen Umweltrechts, liegen bislang lediglich als Entwürfe vor (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz). Neben einer Bewertung der Regelungswerke de lege lata und de lege ferenda werden die Konsequenzen für das deutsche Umweltrecht erörtert.