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Detailergebnis zu DOK-Nr. 56419

Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) vom 25. Juni 2005

Autoren
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)

Bundesgesetzblatt Teil I (2005) Nr. 37, S. 1746-1790

Durch das "Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG" (SUPG) vom 25. Juni 2005 werden die Europäischen Richtlinien über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme neben der Europäischen Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutsches Recht umgesetzt bzw. in die Neufassung des UVP-Gesetzes vom 25. Juni 2005 eingeführt. Art. 1 SUPG gibt die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen des UVPG vor. Wegen der Sachnähe der SUP zur UVP werden die Allgemeinen Vorschriften für die Umweltprüfungen, die Voraussetzungen und SUP-Pflichtigkeit von bundesrechtlich vorgesehenen Plänen und Programmen, die Verfahrensvorschriften sowie die Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung als unselbstständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung bundesrechtlich vorgesehener Pläne und Programme in der Neufassung des UVP-Gesetzes geregelt. Ergänzend wurde eine Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme sowie die anzuwendenden Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalle im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung im UVPG neu aufgenommen.