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Detailergebnis zu DOK-Nr. 56613
Anscheinsbeweis für Unfallursächlichkeit von Straßenschäden (Urteil des BGH vom 2.6.2005 - III ZR 358/04)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 24 (2005) Nr. 9, S. 1104
Stürzt ein Fußgänger in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenquelle, hier lose Steine eines Gehwegs in einer verkehrsberuhigten Straße, so ist nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins davon auszugehen, dass der Unfall auf den verkehrswidrigen Zustand der Gefahrenstelle zurückzuführen ist. Der Träger der Straßenbaulast kann eine Schadensersatzpflicht nur vermeiden, wenn er demgegenüber nachweist, dass der Unfall nicht auf den Zustand der Straße zurückzuführen ist.