Detailergebnis zu DOK-Nr. 56614
Die SUP-Richtlinie: Stand der Umsetzung in Deutschland / Transposition of the SEA directive in Germany: State of play
Autoren |
C. Sangenstedt |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
UVP-Report 19 (2005) Nr. 1, S. 12-19
Die Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (im Folgenden: SUP-RL) war von den Mitgliedsstaaten bis zum 20. Juli 2004 umzusetzen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat hierzu den Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG)" erarbeitet. Besondere Vorschriften für die Strategische Umweltprüfung (SUP) in der Bauleitplanung und in der Raumordnung enthält bereits das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 24. Juni 2004. Ziel dieses Beitrags ist es, die Regelungskonzeption, ihren kompetenzrechtlichen Hintergrund sowie wesentliche Eckpunkte des SUPG-Entwurfs vorzustellen und zu erläutern.