Detailergebnis zu DOK-Nr. 57695
Sicherheitstechnische Nachrüstung bestehender Straßentunnel
Autoren |
J. Naumann |
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Sachgebiete |
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) 15.8 Straßentunnel |
Tunnel - Neue Wege - Neue Chancen: Vorträge der STUVA-Tagung 2005 in Leipzig. Gütersloh: Bauverlag BV, 2005 (Forschung + Praxis: U-Verkehr und unterirdisches Bauen Bd. 41) S. 125-128, 5 B
Auf Grund von neuen Erkenntnissen aus den verheerenden Tunnelbränden bei einigen Alpentunneln in den Jahren 1999 und 2001 wurden die Anforderungen an die Sicherheit in Straßentunneln grundlegend überarbeitet und ergänzt. Die nationalen Regelwerke wurden inzwischen entsprechend aktualisiert und in Deutschland mit den "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln, Ausgabe 2003" (RABT) als Standard für neu zu bauende Tunnel für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt. Die Anforderungen der RABT 2003 liegen in den meisten Punkten bereits über den Mindestanforderungen der neuen EU-Tunnelrichtlinie. Schon 2002 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ein umfangreiches Nachrüstungsprogramm für Straßentunnel initiiert, um auch die bestehenden Tunnel möglichst rasch an den neuen Sicherheitsstandard anzupassen. Hierfür stehen insgesamt rund 300 Mio. € für notwendige bautechnische Maßnahmen sowie insbesondere für die betriebs- und sicherheitstechnische Nachrüstung zur Verfügung. Das Nachrüstungsprogramm soll im Wesentlichen bis 2010 abgeschlossen sein.