Detailergebnis zu DOK-Nr. 58356
ÖPNV-Erschließungsqualität als Bemessungsgrundlage für Obergrenzen des Stellplatzbaus: Definition und Regelung
Autoren |
M. Hertel M. Lehmbrock |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung. Heidelberg: Wichmann Verlag. - Loseblattsammlung, 46. Lieferung, 2007, 22 S., 6 B, 9 T
Urbane und lebendige Städte sind dicht bebaute Städte, bei denen der große Bedarf an Straßen- und Parkplatzflächen der allgemein üblichen autoorientierten Lebensstile konkurriert mit dem Flächenbedarf für Grün, Kinderspiel und Aufenthalt im öffentlichen Raum. Eine Begrenzung des Autoverkehrs ist aber auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Die öffentliche Hand zahlt andernfalls zweimal: Für den Ausbau und Betrieb des Straßenverkehrssystems und des Öffentlichen Personenverkehrs. Die Ziele der Parkraumbewirtschaftung öffentlicher Stellplätze können durch privaten Garagenbau konterkariert werden. Insofern kann es sinnvoll sein, eine Begrenzung des privaten Stellplatzbaus als Teilstrategie zur Steuerung des Autoverkehrs in Städten einzusetzen. Für solche Regelungen kommen insbesondere Gebiete mit guter und sehr guter ÖPNV-Anbindung in Betracht. Am Beispiel einer Untersuchung für Berlin werden die wesentlichen Einflussfaktoren der ÖPNV-Qualität, Luftlinienentfernung zur Haltestelle (abhängig vom ÖV-Verkehrsmittel), Art des Verkehrsmittels, Anzahl der Abfahrten und Reisezeit und das Bilden eines Gesamtwertes vorgestellt. In Gebieten bester ÖV-Qualität wird vorgeschlagen den üblichen nutzungsabhängigen Stellplatzbedarf auf ein Fünftel, in Lagen mit guter ÖV-Qualität auf die Hälfte zu reduzieren.