Detailergebnis zu DOK-Nr. 58837
Die Gebrauchseigenschaften Griffigkeit: Verkehrssicherheit, Bauvertragliche Anforderungen und Verantwortlichkeiten im Rahmen der ZEB
Autoren |
B. Steinauer |
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Sachgebiete |
14.1 Griffigkeit, Rauheit |
Straße und Autobahn 58 (2007) Nr. 7, S. 361-364, 8 B
In der StVO ist festgelegt, dass "jeder Verkehrsteilnehmer nur so schnell fahren darf, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann". Dies bedeutet aber, dass die Straßenbaulastträger eine Mindestgriffigkeit der Fahrbahn vorhalten müssen. Im Griffigkeitsmerkblatt wurden die Warn- und Schwellenwerte definiert und das Procedere vorgeschlagen, wenn die genannten Griffigkeitsgrenzwerte unterschritten werden. Da die Griffigkeit im Laufe der Zeit durch die Polierwirkung der Fahrzeugreifen in der Regel abnimmt, muss ein gewisses Vorhaltemaß beim Neubau von Deckenbaumaßnahmen berücksichtigt werden. In den Regelwerken der ZTV Asphalt-StB und ZTV Beton-StB sind die Mindestanforderungen bei der Abnahme und nach Ablauf der Gewährleistung festgelegt. Es kann erfreulicherweise festgestellt werden, dass entsprechend der Messkampagnen der BASt auf Bundesautobahnen die Straßengriffigkeit sich in den letzten Jahren verbessert hat. Damit ist durch Einführung des Griffigkeitsmerkblatts und die Anforderungen im Rahmen der ZTVen ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet worden.