Detailergebnis zu DOK-Nr. 59537
Aufgrabungen - Ein Widerspruch zum wirkungsvollen Erhaltungsmanagement?
Autoren |
H. Thyes C.-D. Hauck B. Beiter |
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Sachgebiete |
12.0 Allgemeines, Management |
Kolloquium Kommunale Straßen: 22. und 23. März 2007 in Fulda. Köln: FGSV Verlag, 2008, CD-ROM (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 002/87) S. 101-111, 8 B, 7 Q
Die Sicherung der kommunalen Infrastruktur ist für die Erhaltung des Gemeinwohls von besonderer Bedeutung. Dazu gehören neben intakten Straßen und Verkehrsbauten auch ein gut funktionierendes Kanalsystem, sichere Versorgungs- und moderne Telekommunikationsleitungen. Die vorhandenen Verkehrsanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart sind ein erheblicher Sachwert. In Zeiten knapper Finanzmittel stellt die Erhaltung des bestehenden Straßennetzes eine äußerst wichtige Aufgabe dar. Auch die Versorgungsunternehmen investieren Millionenbeträge in die Wartung, die Erneuerung und den Ausbau ihrer Netze. Dazu sind immer wieder Aufgrabungen notwendig. Jeder Eingriff bedeutet zunächst eine Schädigung der Straßensubstanz. Um dem Substanzverlust entgegenzuwirken, gilt es, vor allem die Regelungen für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum zu beachten. Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen" (ZTV A-StB 97/06) dienen als wichtige Grundlage zur technisch einwandfreien Ausführung der Aufgrabungen und fachgerechten Wiederherstellung der Verkehrsflächen. Leider werden die ZTV A-StB in der Baupraxis häufig missachtet. Setzungen, Risse, offene Nahtstellen sind die Folgen. Nicht ordnungsgemäß wiederhergestellte Aufgrabungen mindern nicht nur das innerstädtische Gestaltungsbild, sondern führen aufgrund der langfristigen Folgeschäden zu einer Verschlechterung des Straßenzustands. Ein wirkungsvolles Erhaltungsmanagement sollte aus Sicht des Straßenbaulastträgers neben einer guten Koordination und frühzeitigen Abstimmung der Maßnahmen mit allen Beteiligten auch gemeinsame Festlegungen für ein sinnvolles Wiederherstellungskonzept beinhalten. Dabei ist auf ein ausgewogenes Gesamtergebnis zu achten, das weder die Versorgungsunternehmen noch den Straßenbaulastträger benachteiligt. Voraussetzung ist der Dialog zwischen den Beteiligten, um nachhaltige Ausführungen zu erhalten. Aufgrabungen werden dann nicht zwangsläufig einem wirkungsvollen Erhaltungsmanagement entgegenstehen.