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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59975

VDI 2283: Emissionsminderung: Aufbereitungsanlagen für Asphaltmischgut (Asphaltmischanlagen) / Emission control: Preparation plants for ready-mix asphalt (asphalt mixing plants) (Ausgabe Juni 2008)

Autoren
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt
13.2 Maschinen für Asphaltstraßen

Berlin u. a.: Beuth Verlag, 2008, 47 S., 8 B, 7 T, zahlr. Q (Hrsg.: DIN, Deutsches Institut für Normung / VDI, Verein Deutscher Ingenieure) (VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft Bd. 3: Emissionsminderung II)

Die Richtlinie gilt für Neuanlagen im Sinne der TA Luft und bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen zur Aufbereitung für Asphaltmischgut entsprechend Nr. 3.5 der TA Luft. Aufbereitungsanlagen unterliegen den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Auf die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungs- und sonstigen Vorschriften wird im Schrifttum hingewiesen. Die Richtlinie umfasst alle Prozessstufen von der Lagerung der Gesteinskörnungen, des Bindemittels und der Brennstoffe bis zur Verladung des Mischguts. Schnittzeichnungen zeigen die verschiedenen Verfahren von Aufbereitungsanlagen ohne und mit Möglichkeiten der Wiederverwendung von Ausbauasphalt einschließlich der Stellen, an denen Emissionen möglich sind. Emissionsmessdaten sind in Abhängigkeit vom Brennstoff für konventionelle Asphaltaufbereitung und für solche mit Asphaltgranulat-Kaltzugabe sowie mit Asphaltgranulat-Heißzugabe aus ca. 650 Messungen (Messzeitraum 1999 bis 2005) dargestellt. Die Spannweiten der Messergebnisse ergeben sich aus den sehr unterschiedlichen Wartungs- und Betriebszuständen. Möglichkeiten zum Vermindern von staubförmiger und gasförmiger Emissionen sowie von Geruchsstoffemissionen und Geräuschemissionen werden stichwortartig genannt und ausführlich kommentiert. Durch eine messtechnische Anleitung soll sichergestellt werden, dass die Emissionen von Partikeln (Staub), organischen Stoffen (gemessen als Gesamtkohlenstoff), Benzol, 1,3-Butadien, Stickstoffoxiden und Schwefeldioxid sowie alle Bezugsgrößen und emissionstechnischen Randbedingungen an Aufbereitungsanlagen so gemessen werden, dass die Messergebnisse vergleichbar sind, einheitlich ausgewertet werden können und die Überschreitungen der aufgeführten Emissionswerte ermöglicht werden. Die zuständigen Obersten Landesbehörden geben dazu Messinstitute bekannt. Eine Bekanntgabe dieser Stellen nach § 26 BImSchG erfolgt zentral über ein internetgestütztes Recherchesystem (ReSyMeSa-Recherchesystem, Messstellen und Sachverständige).