Detailergebnis zu DOK-Nr. 60067
Qualitätssicherung im Straßenbau am Beispiel der Gesteinskörnungen: ein historischer Abriss
Autoren |
D. Dinkgraeve |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.5 Naturstein, Kies, Sand |
Gesteinstagung 2007 - Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe "Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauweisen", 4./5. Dezember 2007, Göttingen. Köln: FGSV Verlag, 2008, CD-ROM (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Gesteinskörnungen, Ungebundene Bauw Bauweisen" (FGSV, Köln) H. 10) (FGSV M 10) 16 S., 3 B, 3 T
Die zunehmende Unsicherheit des Datenhintergrunds von Prüfwerten und Messergebnissen, ihrer temporären Gültigkeit und übertragbaren Zuordnung zusammen mit sich häufenden Qualitätsmängeln an Baustoffen und Bauwerken führte Anfang der 60er Jahre zu der Forderung, dass die Sicherung der Qualität von Baustoffen und Bauwerken nur durch allgemeingültige konsequente Qualitätssicherung sicherzustellen ist. Die Industrieverbände der Mineralstoffproduzenten stellten sich nach dringender Aufforderung durch die Bauverwaltung dieser Aufgabe mit der Gründung der unterschiedlichsten Güteschutzorganisationen. Trotz der Heterogenität ging von den in diesen Organisationen festgelegten Anforderungen ein wesentlicher Einfluss auf die Gestaltung des gesamten Technischen Regelwerks aus, dessen Umsetzung, Weiterentwicklung und Pflege sich die Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen widmete. Die konsequente Weiterentwicklung führte 1970 zur Einführung der "Richtlinien für die Güteüberwachung von Straßenbaustoffen", Teil I: Straßenbaugesteine (RGS-I) und der folgenden RG Min-StB. Bis heute hat diese Qualitätssicherung ihren wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Technischen Regelwerks und die Gesamtentwicklung des Qualitätsbewusstseins nicht verloren, auch wenn heute bei der Umsetzung der Europäischen Normen die Verantwortlichkeiten neu geregelt worden sind. Die Europäischen Normen für Gesteinskörnungen wären ohne diesen Hintergrund und die dabei gesammelten Erfahrungen weniger erfolgreich und ihre Umsetzung und Anwendung im Vertragswerk des Straßenbaus mit deutlich größeren Schwierigkeiten verbunden.