Detailergebnis zu DOK-Nr. 60439
Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen - Ortsdurchfahrtenrichtlinien - ODR (Fassung August 2008)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.2 Straßenbaulast, Straßenaufsicht |
Köln: FGSV Verlag, 2008, 46 S., 14 B (Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) (FGSV 985). - ISBN 978-3-939715-77-1. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/odr
Die besonderen Rechtsverhältnisse der Ortsdurchfahrten sind im Bundesfernstraßengesetz und in den Landesstraßengesetzen geregelt. Da eine Ortsdurchfahrt nicht lediglich die Fahrbahn, sondern alle Straßenteile (auch Geh- und Radwege, Parkplätze u. a.) umfasst, und die Baulast für die Straßenteile durchaus in verschiedenen Händen liegen kann, ist eine Zusammenarbeit bei Bau, Erneuerung und Unterhaltung zwischen Baulastträgern unumgänglich. Bei geteilter Baulast gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die regelmäßig im Rahmen gegenseitiger Kostenbeteiligung gelöst werden. Der Bund hat nun neu die "Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen" erlassen, die die Verteilung der Baulast und der Kosten für gemeinsame Maßnahmen ordnen. Die Ortsdurchfahrtenrichtlinien regeln detailliert die Maßnahmen bei geteilter Baulast von Geh- und Radwegen (Nr. 12a), Hoch- und Tiefborden (Nr. 13), Entwässerungsanlagen (Nr. 14), Stützmauern, Futtermauern, Böschungen, Schutzeinrichtungen und Bepflanzungen (Nr. 15), Gehwegen auf Brücken und in Unterführungen (Nr. 16), Gehwegüber- und Unterführungen (Nr. 17), bei Grunderwerb (Nr. 18 und 19) und Verpflichtungen gegenüber Straßenanliegern (Nr. 20). Im Abschnitt IV wurden Eigentumsverhältnisse behandelt; vier Anlagen schließen die ODR ab.