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Detailergebnis zu DOK-Nr. 61944
Erschließungswirkung im Bereich eines Bebauungsplans - Beschluss des BVerwG vom 21.7.2009 - 9 B 71/08 (OVG Hamburg)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 28 (2009) Nr. 21, S. 1374-1376
Die Annahme, dass einer Erschließungsanlage im Bereich eines Bebauungsplans ausnahmsweise nur eine begrenzte Erschließungswirkung zukommt, ist nicht beschränkt auf den Fall eines zwischen zwei Anbaustraßen durchlaufenden, spiegelbildlich bebaubaren Grundstücks oder der Zugehörigkeit eines Grundstücks zu völlig unterschiedlichen Baugebieten. Die genannten Konstellationen sind nur beispielhaft und nicht abschließend. Entscheidend ist, ob sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans erkennbar eindeutig ergibt, dass sich die von der Erschließungsanlage (Anbaustraße) ausgehende Erschließungswirkung auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt.