Detailergebnis zu DOK-Nr. 62259
Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken
Autoren |
G. Marzahn |
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Sachgebiete |
15.1 Belastungen und Belastungsannahmen |
Bauingenieur 85 (2010) Nr. 5, S. 217-219, 2 B, 3 Q
Mit der Analyse des Verkehrsgeschehens auf deutschen Autobahnen ist offenkundig geworden, dass die seinerzeit in die Brücken eingeplanten Tragfähigkeitsreserven aufgrund des stark gestiegenen Verkehrsaufkommens insbesondere des Schwerverkehrs, gestiegener Achs- und Gesamtgewichte der Fahrzeuge, aber auch aus der sich entwickelnden Sautechnik und des Fortschritts der technischen Normung im Vergleich zu den heutigen Anforderungen an Ingenieurbauwerke allmählich aufgebraucht sind. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Netzes sind daher Ertüchtigungsmaßnahmen mit dem Ziel einer Tragfähigkeitsverbesserung mit üblichen Instandsetzungsmaßnahmen zu kombinieren. Eine grundlegende Voraussetzung dafür ist eine zutreffende Bewertung der Bauwerke hinsichtlich Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Ermüdungssicherheit unter Berücksichtigung des vorhandenen Bauwerkzustands. Die Nachrechnungsrichtlinie soll für die Bewertung der Bauwerke einheitliche Standards vorlegen, damit die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken insbesondere unter Berücksichtigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens und der Fortentwicklung der Bautechnik realistisch beurteilt werden können und die Nachrechnungsergebnisse für eine Entscheidungsfindung nachvollziehbar und vergleichbar werden.