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Detailergebnis zu DOK-Nr. 62279
Planfeststellung für Bau einer Bundesfernstraße: Beschluss des BVerwG vom 10.12.2009 - 9 A/08
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 29 (2010) Nr. 5, S. 320-321
Ermittlungs- und Bewertungsdefizite, die der einem Planfeststellungsbeschluss zu Grunde gelegten FFH-Verträglichkeitsprüfung anhaften und nicht in Anwendung von § 17 e VI 1 FStrG unbeachtlich sind, können grundsätzlich nur durch ein ergänzendes Verfahren nach §§ 17 d, 17 e VI 2 Halbs. 1 FStrG behoben werden, das auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen FFH-Verträglichkeitsprüfung, einer aktualisierten Bewertung des Artenschutzes und einer von Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten nicht beeinflussten fachplanerischen Abwägung mit einer erneuten, den früheren Planfeststellungsbeschluss insoweit ersetzenden Zulassungsentscheidung der zuständigen Behörde abschließt.