Detailergebnis zu DOK-Nr. 62301
Übersicht über aktuelle Vorschriften (zur Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität) (Orig. franz.: Présentation de l'architecture du système réglementaire actuel)
Autoren |
E. Alexandre |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.10 Entwurf und Trassierung |
Revue Générale des Routes (2009) Nr. 876, S. 48-52, 3 B
Der Artikel bezieht sich auf das französische Gesetz zur Gleichberechtigung und Chancengleichheit, Teilnahme und Staatsbürgerschaft von Personen mit eingeschränkter Mobilität vom 11. Februar 2005 und den damit zusammenhängenden Vorschriften. Schon 2002 wurden im Vorgriff Bestimmungen für Lichtsignalanlagen erlassen, die für Fußgänger zusätzliche Ton- und Tastsignalgeber vorsah und seit Dezember 2004 umgesetzt werden. 2006 und 2007 kamen Erlasse zur Erreichbarkeit des Öffentlichen Raums und des Straßenraums sowie technische Vorschriften hinzu, welche die Abmessungen im Bereich der Neigungen, Mitteninseln, Überwege etc. vorgaben. Die Ausweisung von Aufenthaltszonen für Passanten auf Straßen und Plätzen mit einer für den fließenden Verkehr auf 20 km/h reduzierten Höchstgeschwindigkeit wurde 2008 durch einen Erlass ergänzt. Im jüngsten Gesetz von 2009 werden für alle Gemeinden über 5000 Einwohnern entsprechende gemeindeübergreifende Kommissionen vorgeschrieben. Der zusammengestellte Vorschriftenkanon wird mit ausführlich dokumentierten Beispielen ergänzt. Sie behandeln die Einführung von Tonsignalgebern zum einen in der Stadtmetropole Lille, zum anderen in Paris, sowie die Anlage von besonderen Behindertenparkplätzen in Straßburg (Skizzen mit Maßangaben).