Detailergebnis zu DOK-Nr. 62302
Ingenieurprojekte für einen barrierefreien Zugang (Orig. franz.: L'ingénierie dans les projets d'accessibilité)
Autoren |
V. Bastier |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.10 Entwurf und Trassierung |
Revue Générale des Routes (2009) Nr. 876, S. 59-63, 13 B
In Folge des französischen Gesetzes zur Gleichberechtigung und Chancengleichheit, Teilnahme und Staatsbürgerschaft von Personen mit eingeschränkter Mobilität vom 11. Februar 2005 haben zahlreiche Gemeinden und Verbände ehrgeizige Programme aufgelegt, um die Zugänglichkeit zu Gebäuden, Wegen und Transportmitteln, d. h. die Bewegungsfreiheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität entscheidend zu verbessern. Zahlreiche Organisationen haben ihren Generalplan zur Erreichbarkeit schon fertig gestellt oder in Bearbeitung. Dabei konkretisieren sich die hohen Kosten, die eine vollständige Zielerfüllung hervorrufen würden. Es stellt sich daher die Frage, welche vom Gesetz erlaubte Substitution möglich wäre, um in einem für die Gesellschaft vertretbaren Kostenrahmens zu bleiben. Dass sich hierbei ein Konflikt mit den weitgehenden, nicht einmal einheitlichen Forderungen der Interessenverbände ergeben kann, ist nicht auszuschließen. So ist der Einbau von podotaktilen Rillenplatten für sehschwache Personen eine Orientierungshilfe, während er für bewegungseingeschränkte Personen gerade bei Regen eine zusätzliche Gefährdung bedeuten kann. Aus diesem Grund ist nur ein konzertiertes Vorgehen, der alle gesellschaftlichen Gruppen einbindet, Erfolg versprechend. Die Bedingungen der technischen Zwänge, Bedürfnisse der mit unterschiedlichen Anforderungen mobilitätseingeschränkten Personen und die finanziellen Möglichkeiten müssen so weit möglich in Einklang gebracht werden. Da aus dem Gesetz keine Priorisierung abgeleitet werden kann, ist die Entwicklung ingenieurtechnischer Lösungen voranzutreiben, die auch den komplexeren Anforderungen gerecht werden könnten.