Detailergebnis zu DOK-Nr. 62304
Augenmerk auf die eingeschränkte Mobilität, ein Thema städtischer Erschließung (Orig. franz.: La prise en compte de la mobilité réduite, un enjeu d'aménagement urbain)
Autoren |
S. Mathon |
---|---|
Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.10 Entwurf und Trassierung |
Revue Générale des Routes (2009) Nr. 876, S. 55-58, 5 B
Das französische Gesetz zur Gleichberechtigung und Chancengleichheit, Teilnahme und Staatsbürgerschaft von Personen mit eingeschränkter Mobilität vom 11. Februar 2005 ist anspruchsvoll und innovativ. Es bedeutet eine grundlegende Weiterentwicklung des Know-how im Bereich der Technik, des Städtebaus und der kommunalen Organisation. Erstmals wird das Ziel formuliert, die ohnehin vorhandenen Probleme von Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht durch weitere Hindernisse im öffentlichen Bereich zu vergrößern. Es geht weniger um einzelne Anlagen, sondern eher um komplette Wegeketten und die unterschiedlichsten Arten eingeschränkter Mobilität, also um einen grundsätzlichen Ansatz. Folglich ist nicht mehr die Beachtung einzelner Normen ausreichend, sondern das Gesetz verlangt einen geänderten Planungsprozess. Die ausreichende Gehwegbreite z. B. ist zwar sicher erforderlich, aber nicht in jedem Fall ausreichende Bedingung für die Bewegungsfreiheit mobilitätseingeschränkter Personen. Ausgehend von einer Bewertung städtischer Standorte sind unterschiedliche Planungsziele möglich, so dass eine Stadt neben Verkehrsachsen auch Achsen mit Möblierung, Verkaufsterrassen oder Aufenthaltsräumen vorsehen könnte. Der Artikel ist ein Plädoyer für eine neue Art zu planen, die mit interkommunalen Kommissionen begleitet werden muss.