Detailergebnis zu DOK-Nr. 62511
Welche Auswirkungen hat das neue Umweltschadensgesetz auf Planungs- und Umweltprüfinstrumente wie z. B. FFH-VP und UVP und welchen Beitrag können diese Instrumente leisten, Umweltschäden zu vermeiden?
Autoren |
C. Voets |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 23 (2009) Nr. 5, S. 240-244, 4 B, zahlr. Q
Aufgrund des im Jahre 2007 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetzes (USchadG) besteht erstmals in Deutschland eine öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden. Diese neue Haftung betrifft vor allem einen speziellen Umweltschaden, den sogenannten "Biodiversitätsschaden". Hierunter versteht man eine Schädigung bestimmter nach europäischem Recht geschützter Arten und Lebensräume. Das USchadG bestärkt die gängigen Umweltprüfinstrumente UVP und FFH-VP in ihrer Notwendigkeit. Der integrative und umfassende Ansatz dieser Instrumente leistet einen bedeutsamen Beitrag dazu, mögliche negative Auswirkungen eines Vorhabens frühzeitig zu erkennen und somit potenzielle Umweltschäden zu vermeiden. Vorhabenträger werden bereits im Zuge des Genehmigungsverfahrens die Risiken eines Umweltschadens durch eine umfassende Prüfung ausschließen wollen. Daher wird Umweltprüfinstrumenten in Zukunft eine noch wichtigere Rolle zukommen.