Detailergebnis zu DOK-Nr. 63221
Artenschutz im Planverfahren: Symposium, 28. November 2008, Recklinghausen
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0.3 Tagungen, Ausstellungen 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Recklinghausen: Natur- und Umweltschutz-Akademie des Landes Nordrhein-Westfalen (NUA), 2009, 72 S. (NUA-Heft Nr. 25)
Der Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten wird auf internationaler Ebene u. a. durch das Washingtoner Artenschutzabkommen, die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie auf nationaler Ebene durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung geregelt. Dementsprechend umfangreich ist die europäische und nationale Rechtsprechung zum Artenschutz. Diese Vorschriften und Gerichtsurteile sind in Planverfahren aller Art (Bauleitplanung, Straßenbau, wasserrechtliche Verfahren) mit erheblichem Gewicht zu berücksichtigen. Der Umgang des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes mit diesem aktuellen Artenschutzrecht ist dabei genauso notwendig wie der Umgang der Planungsträger mit den fachlichen Anforderungen des Artenschutzes. Das Symposium am 28.11.2008 in Recklinghausen wendete sich einerseits an die vom Artenschutzrecht betroffenen Behörden und Planungsbüros, andererseits aber in gleichem Maße an die anerkannten Naturschutzverbände und Naturschutzbeiräte. Die (möglicherweise unterschiedlichen) Erfahrungen in verschiedenen Bundesländern mit der Handhabung des neuesten Artenschutzrechts wurden vorgestellt und diskutiert werden. Das Heft enthält acht Vorträge des Symposiums.