Detailergebnis zu DOK-Nr. 63225
Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturmaßnahmen: FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (FKZ 3507 82 080)
Autoren |
M. Simon H. Runge T. Widdig |
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Sachgebiete |
0.8 Forschung und Entwicklung 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Hannover: Planungsgruppe Umwelt / Marburg: Simon und Widdig, Büro für Landschaftsökologie, 2010, 383 S., zahlr. B, T, Q, Anhang
Mit der sogenannten "Kleinen Novelle" des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2009 wurden die artenschutzrechtlichen Regelungen des Naturschutzgesetzes an die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie angepasst. Dabei wurde mit dem § 44 Abs. 5 BNatSchG die Möglichkeit eröffnet, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (bzw. CEF-Maßnahmen (Continuous ecological functionality-measures) festzusetzen, um zu gewährleisten, dass die ökologische Funktion der von einem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten europäisch geschützter Arten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Das Forschungsvorhaben "Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben" soll zur Klärung beitragen, welche fachlichen Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu stellen sind und welche Möglichkeiten und Grenzen für die Realisierung derartiger Maßnahmen bestehen. Dies beinhaltet u. a.: die fachliche Interpretation nicht eindeutig definierter Begriffe des artenschutzrechtlichen Kontextes, die Entwicklung allgemeiner naturschutzfachlicher Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und die Konkretisierung der Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen am Beispiel repräsentativ ausgewählter Arten. Der umfangreiche Anhang (279 Seiten) enthält die zusammenfassende Auswertung der Steckbriefe zu den 30 einzelnen Arten.