Detailergebnis zu DOK-Nr. 63479
Artenschutz und Verkehrssicherung im Erholungswald: Konflikte und Lösungsmöglichkeiten am Beispiel Fledermausschutz an der Siegmündung bei Bonn
Autoren |
A. Weih A. Königsmark |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels 16.3 Verkehrssicherung (Absperrdienst) |
Natur und Landschaft 86 (2011) Nr. 3, S. 105-111, 7 B, 2 T, 8 Q
Das Naturschutz- und FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet "Siegaue und Siegmündung" im Ballungsraum Bonn/Rhein-Sieg (NRW) wird in hohem Maß zur Erholung genutzt. Gleichzeitig bieten bruchgefährdete Hybridpappel-Altbestände an Wegen wichtige Fledermaus-Habitate. Zur Lösung des daraus resultierenden Konflikts wurde ein Konzept zur Abstimmung der Verkehrssicherung mit dem Fledermausschutz erarbeitet. Auf Grundlage umfangreicher Erhebungen wurden Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionen des Gebiets für Fledermäuse entwickelt. Die Verkehrssicherung an Erholungswegen fällt unter den artenschutzrechtlichen Ausnahmetatbestand des § 45 (7) Bundesnaturschutzgesetz. Der günstige Erhaltungszustand der Populationen ist durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten. Nicht verkehrssicherungspflichtige Flächen im Gebiet werden so entwickelt, dass dauerhaft Habitatstrukturen für Fledermäuse entstehen.