Detailergebnis zu DOK-Nr. 63757
RAL-RG 620: Fahrzeugrückhaltesysteme an Straßen, Güte- und Prüfbestimmungen für Systeme, Konstruktionen und Montage (Stand: März 2010)
Autoren | |
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Sachgebiete |
0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen |
Siegen: Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken, 2010, Loseblattsammlung
Passive Schutzeinrichtungen an Straßen sind für die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und anderer Verkehrsteilnehmer unerlässlich. Die Anforderungen an diese Einrichtungen und deren Auswahl werden in der DIN EN 1317 und den Richtlinien RPS (Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme) beschrieben. Die Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken e.V. ist ein Zusammenschluss von mehr als 70 Unternehmen der Stahlschutzplankenindustrie. Die Hersteller und alle Montageunternehmen haben die besonderen Güte- und Prüfbestimmungen der RAL RG 620 einzuhalten, die mit dem Stand 03/10 neu herausgegeben worden sind, die Ausgabe April 2007 ersetzen und die Sicherung der Güte von Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl nach dem vom RAL anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen bezwecken. Ferner werden Hinweise für die Qualitätssicherung bei der Montage gegeben. Die RAL bestehen aus dem Kapitel I (Güte- und Prüfbestimmungen), Kapitel II (Systeme), bestehend aus den Systemen S1 bis S5 und konstruktiven Einzelheiten (Pfosten, Längselemente, übrige Bauteile und Befestigungsmaterial) und Kapitel III (Anlagen). Das Kapitel I liegt auch in englischer Sprache vor. Rundschreiben, insbesondere die TL-SP 99 (Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken) und die ZTV-PS 98 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen) wurden bei der Erstellung berücksichtigt. Es ist - wenn immer technisch möglich - darauf zu achten, das nur solche Schutzeinrichtungen aus Stahl zum Einsatz kommen, die die Kriterien der Anprallheftigkeitsstufe A erfüllen.