Detailergebnis zu DOK-Nr. 63770
Finanzierung mit "Korsettstangen" für den Ausbildungsverkehr: die neu geregelte Ausbildungsverkehr-Pauschale in Nordrhein-Westfalen
Autoren |
A. Wille |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Verkehr und Technik 63 (2010) Nr. 7, S. 279-283, 3 B
Der Ausbildungsverkehr ist das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) insbesondere in der Fläche. Die Integration der Schülerverkehren in den ÖPNV, die Rabattierung der Ausbildungstarife sowie die Schaffung und Fortentwicklung attraktiver Tarifangebote wie Schüler- und Semestertickets müssen daher im Fokus aller für den ÖPNV Verantwortlichen stehen. Voraussetzung dafür ist eine verlässliche, europarechtskonforme, vor allem aber zukunftssichere Finanzierung dieser Verkehre. Mit der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Änderung des nordrhein-westfälischen ÖPNV-Gesetzes ist die neue "Ausbildungsverkehr-Pauschale" geschaffen worden, die den bisherigen Ausgleich nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ersetzt. Im Artikel wird die Entwicklung vom Ausgleich nach § 45a PBefG zur Ausbildungsverkehr-Pauschale sowohl in historischer als auch in rechtlicher Hinsicht näher dargestellt.