Detailergebnis zu DOK-Nr. 64761
Einfluss der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Geräuschimmission an innerstädtischen Durchgangsstraßen
Autoren |
B. Spessert B. Kühn M. Stiebritz |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 7 (2012) Nr. 2, S. 59-63, 11 B, 2 T, 5 Q
Zur Verringerung der nächtlichen Lärmimmission wurde 2010 in der Stadt Jena die zulässige Höchstgeschwindigkeit an den Bundesstraßen zwischen 22 und 6 Uhr von 50 auf 30 km/h reduziert. In einer Studie wurde die Wirksamkeit dieser Maßnahme untersucht. Neben dem bekannten Mittelungspegel L(Index Aeq) wurden vor allem Häufigkeitsverteilungen von Pegelklassen ermittelt. Bei allen Messungen konnte die relative Häufigkeit der besonders störenden Pegelklassen über 65 dB(A) durch die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit drastisch reduziert werden. Die Lästigkeit des Geräuschs nahm deutlich wahrnehmbar ab. Bei einer Verringerung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten von nur 10 km/h wurde für den Dauerschallpegel eine Reduktion von 2 dB(A) gemessen. Eine Minderung von 4 dB(A) kann prognostiziert werden, wenn die gefahrenen Geschwindigkeiten tatsächlich um 20 km/h reduziert würden. Ergänzend wurden Vorbeifahrtsmessungen mit verschiedenen Fahrzeugtypen durchgeführt. Eine Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h bewirkte eine Absenkung der Einzelereignispegel um etwa 5 dB(A) und der maximalen Pegel um 7 bis 8 dB(A).