Detailergebnis zu DOK-Nr. 64831
Die Auswirkungen von REACH auf Beton am Beispiel von Flugasche: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien
Autoren |
H.W. Thamm |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Beton 62 (2012) Nr. 4, S. 116-121, 7 B, 2 T
REACH ist das komplexeste Gesetzeswerk in der Geschichte der Europäischen Union. REACH leitet sich aus der Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) ab. Auch die Baubranche muss sich intensiv mit dieser EU-Chemikalienverordnung auseinandersetzen, mit deren Hilfe Mensch und Umwelt auch besser als bisher vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien geschützt werden sollen. Dazu sind alle Chemikalien in der Europäischen Union systematisch auf ihre Umwelt- und Gesundheitswirkungen zu prüfen. Eine erste entscheidende Etappe war die Registrierung von Stoffen, die mit mehr als 1 000 t/a vermarktet werden, bis zum 30.11.2010. Weitere Etappen sind die Registrierungen von Stoffen mit kleineren Vermarktungsmengen bis zum 01.06.2013 beziehungsweise 2018, die Umsetzungsfristen für Sicherheitsdatenblätter bis zum 01.06.2015 und für Kennzeichnungen nach GHS bis Ende 2017. Ihren ersten Fünf-Jahres-Bericht zur Umsetzung von REACH muss die EU-Kommission bis spätestens Juni 2012 veröffentlichen, was möglicherweise zu weiteren Änderungen im komplexen Regelwerk führt.