Detailergebnis zu DOK-Nr. 64997
Einfluss des Luftgehaltes im Frischbeton auf L300 und L1000 für Straßenbeton und Straßenfließbeton
Autoren |
S. Krispel |
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Sachgebiete |
9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk |
Wien: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 2010, 65 S., zahlr. B, T, 43 Q, Anhang (Schriftenreihe Straßenforschung H. 591)
Bei der Kombination von Luftporen- und Fließmitteln besteht die Gefahr, dass bei gleichem Gesamtluftgehalt sehr wenige feine Poren, dafür aber sehr viele grobe (für die Beständigkeit des Betons unwirksame) Poren im Beton entstehen. Die Beständigkeit hinsichtlich Frost-Taumittelbeanspruchung ist durch den Gehalt an Mikroluft (L300) und den Abstandsfaktor (AF) charakterisiert. Diese sogenannten Luftporenkennwerte können nur am Festbeton ermittelt und beurteilt werden. Das Forschungsvorhaben dient deshalb, neben der Darlegung der Einflüsse des Luftgehalts im Frischbeton auf die Luftporenkennwerte L300 und L1000 für Straßenbeton und Straßenfließbeton, dem Nachweis der Gültigkeit der Festlegungen und normativen Umsetzung der Durchführung von Erstprüfungen von Betonrezepturen unter Einsatz von Luftporen- und Fließmitteln insbesondere der Berechnung der Luftporen-Kennwerte am Festbeton (ÖNORM B 4710-1:2007 und ONR 23302:2008). Die Auswertung der Ergebnisse der Luftporenkennwertbestimmungen am Festbeton zeigte, dass die, auf Basis der Auswertung zahlreicher in Österreich vorliegender Messergebnisse, in der ONR 23302 getroffene Annahme der Gleichsetzung des am Frischbeton ermittelten Luftgehalts mit dem Luftgehalt L1000, bestimmt am Festbeton, bestätigt werden kann. Wesentliches Ergebnis des Forschungsvorhabens ist, dass die Luftporenverteilung bei einer Betonzusammensetzung und Konsistenz sowohl bei hohem als auch niedrigem Luftgehalt gleich ist. Eine Errechnung bei einem anderen Luftgehalt als dem tatsächlichen Luftgehalt - wie in der ONR 23302 vorgesehen - ist daher bei Bedarf durchzuführen. Eine Überarbeitung der gültigen RVS 08.17.02, Ausgabe 2007 erscheint notwendig, da bei den gegebenen Anforderungen an das Luftporensystem eine Betonherstellung nicht zielsicher möglich ist und deshalb der für die Anforderungen an das Luftporensystem erforderliche Mindestluftgehalt im Frischbeton festgelegt werden muss.