Detailergebnis zu DOK-Nr. 65120
Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Forschung und Praxis
Autoren |
T. Kathmann |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen |
Straßenentwurf und Verkehrsmanagement - Die Einheit von Planung, Bau und Betrieb von Straßen: Tagung, 17./18. November 2011, Dresden. Köln: FGSV Verlag, 2012, CD-ROM (FGSV 002/99) S. 107-119, 10 B, 5 T, 12 Q
Veränderungen haben sich in den Regelwerken zu den Fahrzeug-Rückhaltesystemen ergeben. Wurden in den "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen" (RPS 1989) noch konkrete Fahrzeug-Rückhaltesysteme für die einzelnen Anwendungsfälle vorgeschrieben, so erforderte die Einführung der Europäischen Norm DIN EN 1317 eine Überarbeitung. Die "Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme" (RPS, Ausgabe 2009) wurden nicht nur systemneutral formuliert, sondern es wurde auch die Gelegenheit genutzt, dass Sicherheitsniveau beim Neubau oder Umbau anzuheben. Die RPS sind inzwischen seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingeführt und auch in einzelnen Ländern durch entsprechende Erlasse eingeführt. Insbesondere durch die Ländererlasse wird versucht, einzelne Punkte der RPS weiter zu spezifizieren. Bei der Anwendung der RPS zeigt sich, dass derzeit noch Bedarf an weiteren Neuentwicklungen besteht, um die Lücken, beispielsweise im Bereich der Übergangskonstruktionen, im System der Fahrzeug-Rückhaltesysteme zu schließen. Mit der Einführung der RPS, Ausgabe 2009, war auch die Einführung des Einsatzfreigabeverfahrens im Dezember 2010 verbunden. Demnach dürfen auf Bundesfernstraßen nur Fahrzeug-Rückhaltesysteme eingesetzt werden, für die eine Einsatzfreigabe für den jeweiligen Einsatzbereich vorliegt und die in der von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten Liste enthalten sind. Aus den Anträgen seitens der Industrie wurden mit Stand November 2011 10 Module definiert, für die eine Einsatzfreigabe erfolgt ist. Komplettiert werden die Regelwerke durch die ZTV FRS (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme) und die TLP FRS (Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme). Häufiger Diskussionspunkt sind die Mittelstreifen von Autobahnen, insbesondere dann, wenn sich Durchbruchunfälle ereignen.