Detailergebnis zu DOK-Nr. 66211
Zur Relevanz des straßenrechtlichen Nutzungsregimes: Aktuelles zur Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung
Autoren |
T. Siegel |
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Sachgebiete |
3.3 Gemeingebrauch, Sondernutzungen, Gestattungen 3.9 Straßenverkehrsrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 32 (2013) Nr. 8, S. 479-482, 45 Q
In jüngerer Zeit häufen sich sogenannte "Kamerafahrten", bei denen Geodaten aufgenommen werden. Im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit stand "Google Street View". Die Abgrenzung zwischen erlaubnisfreiem Gemeingebrauch und erlaubnisbedürftiger Sondernutzung war in jüngerer Zeit vielfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Gemeingebrauch wird allgemein definiert als der jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattete Gebrauch öffentlicher Straßen, Sondernutzung als die den Gemeingebrauch überschreitende Straßennutzung. Behandelt werden in dem Beitrag Nebeneffekte zur Fortbewegung (II), freizeitliche Betätigungen (III), der kommunikative Verkehr (IV) sowie die Gewerbetätigkeit (V). Neben der jeweils im Mittelpunkt stehenden straßenrechtlichen Bewertung wird ergänzend auf Beschränkungsmöglichkeiten nach dem Straßenverkehrsrecht sowie dem Gefahrenabwehrrecht eingegangen. Abschließend erfolgt ein ausblickendes Fazit (VI).