Detailergebnis zu DOK-Nr. 66212
Neue Garagenverordnung trat in Hamburg in Kraft: Änderungen, Übereinstimmungen, Streichungen, Beurteilung
Autoren |
K.-J. Rudolph |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Parken aktuell 23 (2013) Nr. 88, S. 32-34
Mit Wirkung vom 1. Februar 2012 trat die neue Hamburger Garagenverordnung vom 17. Januar 2012 in Kraft (HHGarVO n.F.). Bestand die Hamburger HHGarVO in der alten Fassung noch aus sechs Teilbereichen, hat die Garagenverordnung in der neuen Fassung vier Teilbereiche mit 25 anstatt vorher 22 Paragrafen. Teil 1 "Allgemeine Vorschriften" bestand bei der alten aus den §§ 1 "Anwendungsbereich" und 2 "Begriffe", bei der neuen ist aus dem früheren Teil 2 "Sicherheitsanforderungen" der § 3 "Allgemeine Anforderungen, allgemeine Sicherheit" geworden. Unter § 1 folgende Änderung: die alte Fassung "Diese Verordnung gilt für Garagen und offene Stellplätze, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen mit einer Länge von bis zu 5,0 m, einer Breite bis zu 2,0 m und einer Höhe bis zu 1,70 m dienen" ist durch die Formulierung "Diese Verordnung gilt für Garagen und offene Stellplätze" ersetzt worden.