Detailergebnis zu DOK-Nr. 66422
"Living well, within the limits of our planet" - das Siebte Europäische Umweltaktionsprogramm (2013-2020)
Autoren |
J. Hoffmann |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 32 (2013) Nr. 9, S. 534-538, 60 Q
Am 29.11.2012 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 unter dem Titel "Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten" vorgelegt. Die Inhalte dieses Vorschlags, der in Fachkreisen mit Spannung erwartet worden ist, werden vorgestellt und kritisch gewürdigt. Seit Ende 2012 liegt er vor, der Entwurf der Europäischen Kommission für ein Siebtes Umweltaktionsprogramm (7. UAP) der Europäischen Union. Die zwischenzeitlich tradierten Umweltaktionsprogramme sind politische Absichtsbekundungen, die für einen bestimmten Zeitraum geplante Maßnahmen bündeln, in einen Gesamtzusammenhang stellen, Prioritäten festlegen und gegebenenfalls auch neue Impulse setzen. Das 7. UAP ist das zweite Programm, das es auf der Grundlage von Art. 192 III AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) vom Europäischen Parlament und dem Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren förmlich zu beschließen gilt. Es deckt einen Zeitraum von acht Jahren ab. 1973 billigte der Rat der damaligen Europäischen Gemeinschaft das erste Umweltaktionsprogramm derselben für den Umweltschutz. Wurde dies zu jener Zeit - in Abwesenheit eines spezifischen primärrechtlichen Auftrags - als großer Erfolg und Folge der Stockholmer Deklaration über die Umwelt des Menschen (1972) gefeiert, stellt sich vier Jahrzehnte später die Frage nach dem Mehrwert der "siebten Auflage". Beinahe gequält heißt es von Kommissionsseite: "...auf Wunsch von Interessenträgern, darunter auch der Rat und das Europäische Parlament, schlägt die Europäische Kommission nun ein Nachfolgeprogramm vor". In der abschließenden Bewertung des 6. UAP hatte die Kommission noch verkündet, dass ihre "ehrgeizige Umweltpolitik" nunmehr "integraler Bestandteil der Strategie Europa 2020" sei, was von einem Beobachter kritisch als "Huckepackstrategie" hinterfragt wurde: