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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66755
Die neuen Vorschriften zur Barrierefreiheit im ÖPNV: was auf Unternehmen, Aufgabenträger und Bundesländer zukommt
Autoren |
A. Saxinger |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 31 (2013) Nr. 7-8, S. 12-14, 20 Q
Das zum 1. Januar 2013 novellierte Personenbeförderungsgesetz verlangt als Regel, dass der Nahverkehrsplan des ÖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Zur Erfüllung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit müssen die ÖPNV-Aufgabenträger in Zukunft mit erhöhtem Planungs-, Abstimmungs- und Finanzierungsbedarf rechnen.