Detailergebnis zu DOK-Nr. 66843
Neue Fahrgastrechte für Buskunden: Welche Auswirkungen haben sie auf die ÖPNV-Unternehmen?
Autoren |
T. Hilpert-Janßen |
---|---|
Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 31 (2013) Nr. 10, S. 22-26, 3 B, 20 Q
Seit März 2013 gelten die neuen Kundenrechte der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 im Busverkehr. Ende Juli 2013 trat auch das entsprechende deutsche Durchführungsgesetz in Kraft. Damit gelten für die Verkehrsunternehmen neue Pflichten hinsichtlich Antidiskriminierung, Schulung, Haftung, Information und Beschwerde. Die Einhaltung der Regelungen der Verordnung können sowohl zivilrechtlich von den Fahrgästen als auch öffentlich-rechtlich vom Eisenbahnbundesamt eingefordert werden. Von den Verkehrsunternehmen wird aufgrund der Verordnung zwar nichts Unmögliches verlangt; allerdings dürfen sie sich auch nicht zurücklehnen. Denn in diesen Fällen werden (berechtigterweise) nicht nur die Kunden und Fahrgastverbände rebellieren, sondern auch das Eisenbahn-Bundesamt als Durchsetzungsstelle hohe Bußgelder und Gebühren verlangen.