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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66844
Vollständige Barrierefreiheit: für wen, wie, wo und bis wann? - Folgen einer Bestimmung im neuen Personenbeförderungsgesetz
Autoren |
H. Reinberg-Schüller |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 31 (2013) Nr. 10, S. 17-21, 2 B, 6 Q
Die Nutzung des ÖPNV soll nach dem novellierten Personenbeförderungsgesetz bis zum 01. Januar 2022 vollständig barrierefrei möglich sein. Was unter einer vollständigen Barrierefreiheit zu verstehen ist, wie sie letztlich ausgestaltet werden sollte und welcher Finanzaufwand hierfür notwendig wird, sind von Aufgabenträgern, zusammen mit Behindertenverbänden und Verkehrsunternehmen zu klärende Fragen. Deutlich ist jedoch bereits heute: Ein - wie auch immer ausgestalteter - barrierefreier ÖPNV ist aufgrund der geschätzten Kosten bis zum 01. Januar 2022 nicht erreichbar.