Detailergebnis zu DOK-Nr. 66903
Auswirkungen einer Veränderung: Gedanken zum Bindemittelgehalt und zu den Toleranzen
Autoren |
L. Drüschner |
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Sachgebiete |
9.1 Bitumen, Asphalt |
Asphalt 48 (2013) Nr. 7, S. 11-17, 5 B, 4 T, 11 Q
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2012 erfolgte eine pauschale Anhebung des Mindest-Bindemittelgehalts um 0,1 M.-%. Gleichzeitig werden die Toleranzen für den Bindemittelgehalt der Mischgutarten und -sorten nach TL Asphalt-StB 07 und teilweise für den Hohlraum am Marshall-Probekörper eingeschränkt. Zudem wurden die Grenzwerte für den Hohlraum am Marshall-Probekörper für einige Mischgutarten und -sorten geändert. In der Sitzung des Lenkungsausschusses der Arbeitsgruppe 7 "Asphaltbauweisen" der FGSV im April 2013 auf der Basis des Forschungsvorhabens FE 7.221 "Ermittlung der Verfahrenspräzision Europäischer Asphaltprüfnormen der Serie 12697..." die Verfahrenspräzisionen für den Bindemittelgehalt, die Korngrößenverteilung und die Rohdichte geändert worden. Die daraus resultierende Situation wird aufgezeigt.