Detailergebnis zu DOK-Nr. 66992
Welches Lösemittel verwenden wir zukünftig bei der Asphaltextraktion?
Autoren |
A. Täube |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.1 Bitumen, Asphalt |
Straße und Autobahn 64 (2013) Nr. 11, S. 839-842, 2 B, 9 Q
In Deutschland werden jährlich circa 45 Mio. Tonnen Asphaltmischgut produziert. Im Rahmen der Qualitätssicherung ist es dabei auf verschiedenen Ebenen erforderlich, den Asphalt wieder in seine Komponenten Gestein, Bitumen sowie gegebenenfalls Zusätze zu trennen. Dies geschieht mithilfe der Asphaltextraktion, welche bislang fast ausschließlich mit Trichlorethen als Lösemittel durchgeführt wird. Da dieser Stoff im April 2013 in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen worden ist, wird nach Ablauf einer insgesamt 36-monatigen Übergangsfrist, also ab April 2016, der Umgang mit Trichlorethen nur noch nach ausdrücklicher Zulassung durch die Europäische Kommission möglich sein. Deshalb hat sich das Deutsche Asphaltinstitut (DAI) e. V. bereits frühzeitig mit der Suche geeigneter Substitute auseinandergesetzt und Caprylsäuremethylester (CSME) als möglichen Ersatzstoff identifiziert. Da bis zu einer endgültigen Umstellung auf ein alternatives Lösemittel noch zahlreiche Untersuchungen notwendig sind, soll ein Zulassungsantrag für eine zeitlich begrenzte, weitere Verwendung von Trichlorethen bei der Asphaltextraktion über 2016 hinaus bei der dafür zuständigen Europäischen Chemikalienagentur (EChA) in Helsinki gestellt werden. Bereits heute sollte auf möglichst breiter Basis damit begonnen werden, Erfahrungen mit dem potenziellen Substitut CSME im Asphaltlabor zu sammeln. Die dafür notwendigen Extraktionsanlagen, welche überdies auch bis zur Umstellung mit Trichlorethen arbeiten können, sind bereits am Markt verfügbar.