Detailergebnis zu DOK-Nr. 67151
Muss die Dokumentation des Explorationsgespräches in der Fahreignungsbegutachtung reformiert werden?
Autoren |
M. Zöhner R. Banse M.-L. Kluck |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 59 (2013) Nr. 4, S. 224-230, 1 B, 48 Q
Immer wieder wird die Diskussion um Reliabilität, Validität und Objektivität der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) neu entfacht. Seitens der Politik und der Anwaltschaft wird immer wieder bemängelt, dass die Fahreignungsbegutachtung (sowohl die ärztliche als auch die medizinisch-psychologische Untersuchung) für den Begutachteten zu wenig transparent sei. Insbesondere sei es schwer, die Empfehlung des Gutachtens zu überprüfen und gegebenenfalls mit juristischen Mitteln anzugreifen. Der Forderung der Anwaltschaft, die Transparenz der MPU durch Einführung einer routinemäßigen Bild- oder Tonaufnahme zu dokumentieren, schloss sich auch das Verkehrsministerium an. Dies würde jedoch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in der Anlage 15 Nr. 1 e erfordern, die für alle Fahreignungsgutachten gilt - sowohl für die ärztlichen nach § 11 als auch für die medizinisch-psychologischen Gutachten nach §§ 13 und 14, also nicht nur für die MPU. Gegen diese Forderung wurden in Goslar 2010 von verwaltungsrechtlicher und von Seiten der Gutachter eine Reihe von Argumenten vorgebracht, sowohl hinsichtlich möglicher daraus resultierender Nachteile für das diagnostische Setting, als auch zu Durchführungs- und Kostenaspekten. Angesichts dieser widerstreitenden Auffassungen werden in dem Beitrag die möglichen Auswirkungen von Mitschnitten auf den diagnostischen Prozess, auf die Qualität und auf das Ergebnis der Begutachtung diskutiert.