Detailergebnis zu DOK-Nr. 68192
Regellos, nur mit eigener Umsicht, im Verkehr vorankommen: rote Ampeln sollen nur für Autos gelten?
Autoren |
U. Leth G. van Waeng |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege 6.7.1 Verkehrssteuerung mit LSA |
mobilogisch! 35 (2014) Nr. 1, S. 8-11, 2 B, 5 Q
Ulrich Leth von der TU Wien forderte im November 2013 in der Tageszeitung "Die Presse", dass rote Signale nur noch für Kraftfahrzeuge bindend sein sollten, Fußgänger und Radfahrer/innen dagegen rote LSA überqueren dürfen, solange sie nicht sich oder die Verkehrsteilnehmer/innen mit grünem Signal gefährden oder behindern. In das gleiche Horn stößt Geert van Waeg, Präsident der internationalen Fußgängervereinigung. Die wesentlichen Thesen der beiden wurden zusammengestellt. Danach folgt eine kurze Contra-Stellungnahme. Leth argumentiert, dass LSA im Prinzip dem Interesse des Kfz-Verkehrs (freie Fahrt, hohe Tempi) dienten, jedoch den Interessen der unmotorisierten Verkehrsteilnehmer/innen widersprächen: "Die Leichtigkeit und Flüssigkeit, oft auch die Sicherheit des nicht motorisierten Verkehrs wird der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Autoverkehrs untergeordnet." Vorschriften und Methoden der StVO seien nur der unübersichtlichen und isolierten Windschutzscheiben-Perspektive der Autofahrer/innen sowie dem Gefährdungspotenzial der Kraftfahrzeuge geschuldet. "Ampeln dienen lediglich dazu, die verunmöglichte direkte Kommunikation der motorisierten Verkehrsteilnehmer untereinander und zu anderen zu kompensieren."