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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68288

OLG Hamm: Parken nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs

Autoren
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Infrastrukturrecht 11 (2014) Nr. 9, S. 213-214

Der Beschilderung in Gestalt einer blauen Tafel mit weißem "P" sowie weißer Zusatztafel mit schwarzer Aufschrift "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ist die Bedeutung eines Parkverbots für andere Fahrzeuge beizumessen. Der Erlass eines solchen Verbots ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung. Einem Verkehrsstrafgericht ist es untersagt, das Verbot in vollem Umfang auf seine materielle Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Es ist an seine Rechtswirkungen gebunden, es sei denn, der Verwaltungsakt ist nichtig und damit unwirksam (§ 43 III, 44 VwVfG). Ein sogenannter gesetzloser Verwaltungsakt ist nicht bereits deshalb nichtig, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt.