Detailergebnis zu DOK-Nr. 68672
Sind spektral bewertete Pegel gehörangepasst?
Autoren |
F. Völk |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 10 (2015) Nr. 1, S. 15-21, 9 B, 34 Q
Im gesetzlich geregelten Bereich ist der A-bewertete Schallpegel, der "dB(A)-Wert", momentan weltweit die häufigste Grundlage der messtechnischen Schallbeurteilung, des Lärm- und Arbeitsschutzes und der einschlägigen Normung. Meist wird Lärmschutz betrieben, um Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung sicherzustellen, also im Hinblick auf menschliche Schallempfänger. Da Menschen Schall hauptsächlich über das Hörsystem wahrnehmen, wäre dafür ein Messverfahren sinnvoll, das Schalle möglichst gehörangepasst verarbeitet. Vor diesem Hintergrund werden Motivation, Möglichkeiten und Grenzen der spektralen Bewertungsverfahren dargestellt, zu denen auch die A-Bewertung zählt. Es zeigen sich frequenz- und pegelabhängige Abweichungen zur wahrgenommenen Lautstärke, die Pegeländerungen von über 40 dB für schmalbandige und etwa 15 dB für breitbandige Schalle entsprechen. Auf dieser Grundlage wird empfohlen, besser gehörangepasste Messgrößen zu verwenden, zum Beispiel die instrumentelle Lautheit nach DIN 45631 und ISO 532 B.