Detailergebnis zu DOK-Nr. 68970
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge
Autoren |
R. Praml |
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Sachgebiete |
2.3 Wegekosten 3.0 Gesetzgebung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 33 (2014) Nr. 21, S. 1427-1430, 24 Q
Der Wiederkehrende Beitrag (WKB) als besondere Form der Finanzierung kommunaler Infrastruktureinrichtungen ist auf dem Vormarsch: Nach dem "Mutterland" Rheinland-Pfalz haben mittlerweile weitere Bundesländer dieses Modell eingeführt - nicht immer zur Freude der Beitragszahler. Der WKB dient dabei vor allem der Finanzierung des Ausbaus von Ortsstraßen; er dringt aber auch bei der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung immer mehr vor. Wesentliches Merkmal des WKB ist, dass er den engen räumlichen Bezug auflöst, den einmalige Beiträge zwischen einer ausgebauten Verkehrsanlage und dem beitragspflichtigen Grundstück herstellen: Nicht nur die Anlieger der gerade ausgebauten Verkehrsanlage finanzieren deren Ausbau; es wird vielmehr ein Pool von Gemeindestraßen gebildet, in den jeder Grundstückseigentümer einzahlt, ganz gleich, welche der "Pool-Straßen" gerade ausgebaut wird. Da der Ausbaubeitrag für den Straßenpool zudem über mehrere Jahre "gestreckt" werden kann, führt dies bei größeren Abrechnungsgebieten faktisch zu einer dauernden Beitragspflicht, denn irgendein Ausbau steht immer an.