Detailergebnis zu DOK-Nr. 68988
Gewerbefrei oder "Uber"-reguliert? - die Vermittlung von Personenbeförderungsdiensten auf dem Prüfstand
Autoren |
B. Linke |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 34 (2015) Nr. 8, S. 476-479, 39 Q
Die Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen, die von Privatpersonen mit dem eigenen Pkw erbracht werden, hat Medien, Behörden und gar Demonstranten auf den Plan gerufen. Das Taxigewerbe befürchtet Konkurrenz von einem Wettbewerber, der nicht nach den gleichen Regeln spielen will. Entsprechend mobilisiert es gegen Technologieplattformen, wie etwa den Anbieter "Uber", welche Fahrer und zahlende Kunden zusammenbringen will. Das Unternehmen vermittelt Fahrten von Privatpersonen unter Einsatz des privaten Fahrzeugs an Beförderungsinteressierte. Technisch erfolgt die Vermittlung mittels einer Smartphone-App, bei der der potenzielle Kunde die Uber-Fahrer in seiner Nähe ausmachen kann. Der Kunde bezahlt die gefahrene Strecke mittels der bei Uber hinterlegten Kreditkartendaten. Die Länge der Fahrstrecke wird vom Einsteigeort zum Ziel mithilfe von GPS berechnet. Uber behält vom Fahrpreis 20 % als Vermittlungsgebühr sowie weitere rund 4 % zur Versteuerung im Ausland und leitet das restliche Entgelt weiter an die Fahrer. In teilweise ähnlicher Ausgestaltung führen andere Anbieter, wie etwa WunderCar, myDriver oder Blacklane die Vermittlung von Beförderungsleistungen durch. Bei WunderCar werden dabei die Fahrpreise ebenfalls vorgegeben, aber als "Trinkgelder" bezeichnet. Insgesamt lässt sich aufgrund der technischen Entwicklung ein Trend erkennen, in dessen Fahrwasser Mobilitätsoptionen durch den Einsatz von Privatpersonen in ganz unterschiedlicher Ausgestaltung geschaffen werden.