Detailergebnis zu DOK-Nr. 69245
Zuverlässige europäische Prüf- und Zertifizierungsmethoden
Autoren |
C. Bargen |
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Sachgebiete |
6.0 Allgemeines 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung |
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress Stuttgart 2014. Köln: FGSV Verlag, 2015, CD-ROM (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 001/25) S. 217-222, 5 B, 6 Q
Mit der Einführung der Bauproduktenrichtlinie (BPR) vom Dezember 1988 wurde der Weg für die harmonisierte Normung von Bauprodukten in Europa eingeschlagen. Zum 1. Juli 2013 ist die Bauproduktenverordnung (BauPVO) vollständig in Kraft getreten und hat damit die BPR ersetzt. Damit sollen Handelshemmnisse beseitigt, der Rechtsrahmen vereinfacht und die Wirksamkeit verbessert werden. Die CE-Kennzeichnung bescheinigt nach gründlicher Prüfung die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung. Somit wird die Marktbefähigung des Bauprodukts zum Ausdruck gebracht. Der Weg zur CE-Kennzeichnung eines Bauprodukts führt über eine notifizierte Stelle, die als unabhängiger Dritter dessen Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit auf Basis einer harmonisierten Europäischen Norm durchführt. Mit dem Mandat der Europäischen Kommission zur Erstellung einer harmonisierten Norm werden die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit festgelegt. Entsprechend der Vorgaben aus fünf möglichen Systemen kann die Drittstelle als Produktzertifizierungsstelle, als Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle oder als Prüflabor tätig werden. Die Verordnung gilt im Gegensatz zur Richtlinie direkt in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das Bauproduktengesetz (BauPG) ist daher nicht mehr für deren Umsetzung wie noch bei der BPR erforderlich. Es beschränkt sich nun auf die Durchführungsregelungen zur Verordnung. In diesen Durchführungsregelungen wird das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als notifizierende Behörde benannt. Für die Drittstellen wird die Akkreditierungspflicht vorgeschrieben.