Detailergebnis zu DOK-Nr. 69356
Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 - Auswirkungen auf die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA)
Autoren |
U. Ellmers |
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Sachgebiete |
5.22 Arbeitsstellen |
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress Stuttgart 2014. Köln: FGSV Verlag, 2015, CD-ROM (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 001/25) S. 184-191, 4 B, 9 Q
Die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) legen fest, welche Verkehrseinrichtungen und -anordnungen für einen sicheren Verkehrsfluss in der Arbeitsstelle zu wählen beziehungsweise treffen sind. Wird das erreicht, ist implizit auch der Schutz der dort Beschäftigten vor den Gefahren aus dem Verkehr gegeben. Trotzdem verbleibt ein Restrisiko. Daher wurde im Zuge der Überarbeitung der RSA erwogen, die Aspekte der Arbeitssicherheit deutlich stärker zu integrieren. Aus heutiger Sicht hätten die RSA dann ein Gemeinschaftswerk des BMVI und des BMAS werden müssen. Vergleicht man jedoch die stark unterschiedlichen Ansätze dieser Ressorts, ist kaum vorstellbar, dass es möglich gewesen wäre, die mehrheitliche Zustimmung für ein so breit aufgestelltes Werk zu erhalten. Im Ergebnis sind nun der Verkehrsraum (RSA) und der Arbeitsbereich (Arbeitsstättenregel ASR A5.2) und damit die Zuständigkeiten klar voneinander getrennt worden. Damit ergeben sich nun Schnittstellenprobleme. Der Grundkonflikt besteht darin, die vorhandene befestigte Fläche (im Querschnitt) zwischen den Belangen des Verkehrs (Aufrechterhaltung der Fahrstreifenanzahl und der Verkehrssicherheit) und des Arbeitsschutzes (Platz für Bewegung und Schutzmaßnahmen) aufzuteilen. Dieser Konflikt existiert bereits heute schon.