Detailergebnis zu DOK-Nr. 69357
Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2: Verbesserter Arbeitsschutz von Beschäftigten an Straßenbaustellen
Autoren |
H. Leisering |
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Sachgebiete |
5.22 Arbeitsstellen 13.5 Baustelleneinrichtung |
Deutscher Straßen- und Verkehrskongress Stuttgart 2014. Köln: FGSV Verlag, 2015, CD-ROM (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 001/25) S. 175-183, 5 B
Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat den Stand der Technik hinsichtlich des Schutzes der Beschäftigten auf Straßenbaustellen vor den Gefahren des Straßenverkehrs ermittelt und am 5. Dezember 2013 die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen" beschlossen. Seit Beginn der Erarbeitung der ASR A5.2 im Jahre 2011 sind entsprechend der Geschäftsordnung des ASTA die mandatierten Vertreter der Sozialpartner, der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, der Unfallversicherungsträger und der Wissenschaft beziehungsweise der fachkundigen Personen beteiligt. Hierzu gehören zwei Vertreter des FGSV-Arbeitskreises AK 3.5.4 "Sicherung von Arbeitsstellen". Darüber hinaus werden sämtliche Bundesministerien fortlaufend über die Einladungen, Beratungsunterlagen und Niederschriften informiert. Die offizielle Einführung erfolgt durch die Bekanntgabe im Gemeinsamen Ministerialblatt. Durch die genaue Beschreibung vieler im Straßenbau angewendeter Arbeitsverfahren und der hierfür erforderlichen Platzverhältnisse und Sicherungsmöglichkeiten wird den Straßenbauunternehmen ein neues Werkzeug an die Hand gegeben. Hiermit können den direkt neben dem Verkehr arbeitenden Mitarbeitern sichere und vor dem vorbeifließenden Verkehr ausreichend geschützte Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen zum Schutz der direkt neben dem Verkehr arbeitenden Beschäftigten liegen seit Jahren vor. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Baustellenverordnung beinhalten entsprechende Schutzmaßnahmen, die allerdings allgemein formuliert sind. Deshalb wurden sie in der Vergangenheit bei Arbeiten direkt neben dem Straßenverkehr oft nicht ausreichend berücksichtigt.