Detailergebnis zu DOK-Nr. 69454
Führen eines Fahrrads unter Alkoholeinfluss
Autoren |
A. Scheidler |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.5 Radverkehr, Radwege |
Verkehrsdienst 60 (2015) Nr. 7, S. 185-189, 1 B, 28 Q
Dass Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss auch Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen kann, ist in der rechtswissenschaftlichen Literatur und in der Rechtsprechung anerkannt. Fraglich könnte aber sein, ob man auch dann vom Führen eines Fahrrads sprechen kann, wenn dieses ohne Pedalbetätigung nur rollt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat sich dazu geäußert. Während beim Alkohol am Steuer eines Kraftfahrzeugs ein an den Unfallstatistiken deutlich ablesbarer Bewusstseinswandel zu erkennen ist, ist dieser Trend im Radverkehr nicht in gleicher Weise zu erkennen. Offenbar ist die Meinung verbreitet, das Fahrrad auch im alkoholisierten Zustand noch gut beherrschen zu können und dabei auch noch einem geringen Sanktionsdruck ausgesetzt zu sein. Wenn man über "Alkohol im Straßenverkehr" spricht, denkt man daher in der Regel automatisch an alkoholisierte Kraftfahrer. Dabei stellt nicht nur das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss eine Gefahr für den Straßenverkehr dar: Auch ungeeignete Fahrer erlaubnisfreier Fahrzeuge können schwere Unfälle verursachen, und sei es dadurch, dass Kraftfahrer zu riskanten und folgenschweren Ausweichmanövern gezwungen werden.