Detailergebnis zu DOK-Nr. 69627
Richtlinien für Lichtsignalanlagen: RiLSA - Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr (Ausgabe 2015)
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6.7.1 Verkehrssteuerung mit LSA |
Köln: FGSV Verlag, 2015, 90 S., 74 B, 4 T (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 321) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-939715-91-7. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/rilsa
Von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sind nun die "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) an die neue StVO angepasst und als Ausgabe 2015 herausgegeben worden. Die Ausgabe 2015 der RiLSA ersetzt die Ausgabe 2010. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 15/2015 bittet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die RiLSA für die Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes bei Entwurf, Ausführung und Betrieb zugrunde zu legen. Die für die StVO und die Verkehrspolizei zuständigen Obersten Landesbehörden werden auf die RiLSA hingewiesen. Die Lichtsignalsteuerung bestimmt maßgeblich die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität in städtischen Straßennetzen, an Streckenabschnitten und an Knotenpunkten. Sie ist damit ein wichtiges Instrument im Rahmen übergeordneter Verkehrskonzepte, bei denen auch Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs, zur sicheren Führung des Fußgänger- und Radverkehrs und zur Bündelung der Kraftfahrzeugströme auf bestimmten Routen ineinander greifen. Als dynamisches Element ist die Lichtsignalsteuerung ein wichtiger Bestandteil des Verkehrsmanagements. Die RiLSA enthalten grundlegende verkehrstechnische Bestimmungen und Empfehlungen für die Einrichtung und für den Betrieb von Lichtsignalanlagen und stellen den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Stand der Technik dar. Sie sind dabei zum unverzichtbaren Instrumentarium der Lichtsignalsteuerung in Deutschland geworden. Die RiLSA behandeln folgende Bereiche: Entwurf des Signalprogramms, Wechselwirkungen mit dem Straßenentwurf, Steuerungsverfahren, Sonderformen der Signalisierung, Technische Ausführung, Technische Abnahme und Betrieb sowie Qualitätsmanagement.