Detailergebnis zu DOK-Nr. 69679
Parkraumbewirtschaftung im Gewand des Straßenrechts?
Autoren |
J. Robbert |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 34 (2015) Nr. 18, S. 1259-1261, 24 Q
Nach der städtebaulichen Umgestaltung eines Plattenbau-Stadtteils der Landeshauptstadt Potsdam in eine sogenannte "Gartenstadt" wurden sämtliche bisher dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Parkplätze durch Allgemeinverfügungen vom 24.09.2012 und vom 14.04.2015 eingezogen. Die fraglichen Flächen übertrug der Oberbürgermeister unter Beibehaltung der bisherigen Gestaltung einer privatrechtlichen GmbH im kommunalen Alleinbesitz zur Parkraumbewirtschaftung. Das städtische Wohnungsunternehmen vermietet die "privatisierten" Parkplätze an zahlungsfähige Anwohner. Anlass für diese rigorose Vorgehensweise, durch welche der Oberbürgermeister einerseits der zunehmenden Parkraumnot in dem betroffenen, stark verdichteten Wohngebiet Herr werden will, andererseits aus fiskalischen Gründen seiner privatrechtlich organisierten Wohnungsbaugesellschaft zusätzliche Einnahmen verschaffen möchte, ist die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, laut welcher die Anwohner einer Straße straßenrechtlich keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass eine Straße nicht eingezogen wird. Nach Auffassung des Verfassers ist die im Beispielsfall von der Kommune gewählte Form der Parkraumbewirtschaftung durch "Privatisierung" rechtswidrig, weil sie gegen die in § 6 I Nr. 14 StVG in Verbindung mit § 45 I b S. 1 Nr. 2 a und S. 2 StVO abschließend geregelte Zulässigkeit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere und zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in Verbindung mit der Regelung der Gebührenhöhe in § 6 a StVG verstößt.