Detailergebnis zu DOK-Nr. 69909
Standardisierte Messverfahren in der Verkehrsüberwachung
Autoren |
A. Rebler |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen |
Verkehrsdienst 59 (2014) Nr. 10, S. 264-270, 2 B, 55 Q
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Abstandsunterschreitung oder eine Fahrt unter Alkoholeinwirkung ist von den Ermittlungsbehörden "gerichtsfest" nachzuweisen. Der Beschuldigte kann behaupten, das Messergebnis sei nicht korrekt zu Stande gekommen. Wurde das Ergebnis aber in einem standardisierten Messverfahren gewonnen, hat er schlechte Karten. Von den Polizeibehörden der Länder werden unterschiedliche Messverfahren von unterschiedlichem Beweiswert verwendet. Manche Messverfahren werden von der Rechtsprechung nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) als "standardisiert" deklariert. Unter einem standardisierten Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen die gleichen Ergebnisse zu erwarten sind.